Unterstützung beim Vollzug
Hier erhalten Sie Informationen und Dokumente (Merkblätter, Mustervorlagen und Formulare) zu ausgewählten Vollzugsbereichen.
Kontrolle von Auflagen aus dem Baubewilligungsverfahren
Ist die Baubewilligung einmal erteilt, ist die örtliche Baubehörde für die Kontrolle der Auflagen zuständig, auch für diejenigen aus den kantonalen Nebenbewilligungen (siehe dazu §65 KBV). Für die Kontrolle von Umweltauflagen haben Sie die Möglichkeit, die Dienste des Umwelt-Baustellen-Inspektorats in Anspruch zu nehmen. Zudem steht Ihnen eine Umwelt-Checkliste für Baustellen zur Verfügung.
Abfallwirtschaft
Hier stellen wir Ihnen ein Muster-Abfallreglement, verschiedene Musterdokumente zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung in der Gemeinde und ausgewählte Merkblätter zur Entsorgung diverser (Haushalts-)Abfälle zur Verfügung.
Abwasser / Entwässerung
Wir unterstützen Sie bei der Bewilligung von Versickerungsanlagen und Einleitungen von Regen- und Reinabwasser im Liegenschaftsbereich.
Holzfeuerungskontrolle
Neben der Feuerungskontrolle der Gas- und Ölfeuerungen sind Sie auch für die Kontrolle der Holzfeuerungen zuständig. Dazu können Sie den Kreiskaminfeger oder Ihren Feuerungskontrolleur beauftragen.
Löschübungen von Militär, Feuerwehr, Zivilschutz
Das Merkblatt zu Löschübungen unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung von Löschübungen von Militär, Feuerwehr, Zivilschutz und Demonstrationsveranstaltern. Melden Sie die geplante Übung vorgängig der Solothurnischen Gebäudeversicherung.
Vollzug von Umweltbestimmungen bei Veranstaltungen
Analog zu den Bauvorhaben sind auch bei Veranstaltungen die Vorgaben der Umweltgesetzgebung zu berücksichtigen. Neben der Zustimmung der Gemeindebehörden ist fallweise auch eine Anlassbewilligung des Kantons erforderlich.



