Bauen und Bewilligungen
Ihr industrielles oder gewerbliches Bauvorhaben muss neben anderen gesetzlichen Bestimmungen auch die Umweltvorschriften einhalten. Die Erteilung der entsprechenden (Neben-)Bewilligungen erfolgt in der Regel koordiniert mit der Baubewilligung. Grössere Vorhaben werden in einem zweistufigen Verfahren (1. Stufe: Gestaltungsplan mit Genehmigung durch den Regierungsrat, 2. Stufe: Baubewilligung) geprüft und bewilligt. Bezüglich der Umweltauswirkungen bedeutenden Vorhaben unterstehen zudem der UVP-Pflicht.
Abbau, Deponie, Abfallwirtschaft, Altlasten
Abbau von Steinen, Kies, Erden (Abbaubewilligung)
Errichtung und Betrieb einer Deponie (Deponiebewilligung)
Abfallanlagen, Feldrandkompostierung
Entsorgung von Bauabfällen
Ablagerung von Abfällen in einer Deponie
Verbrennen von Sonderabfällen
Bauen auf belasteten Standorten
Beeinflussung und Nutzung des Grundwassers
Einbauten ins Grundwasser und Grundwasserabsenkungen
Sondierbohrungen, Pumpversuche, Erdwärmenutzung, Wärmepumpen
Bauen in Grundwasserschutzzonen
Grundwassernutzung (Konzession)
Versickerung von Meteorwasser (Versickerungsbewilligung)
Beeinflussung und Nutzung der Oberflächengewässer
Wasserkraftnutzung (Konzession)
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern (Konzession)
Einleiten von (Ab)Wasser in Oberflächengewässer (Einleitbewilligung)
Über- oder Unterqueren von Gewässern mit Leitungen etc.
Bauen innerhalb Gewässerabstand (Näherbau, Ausnahmebewilligung)
Lagerung und Umschlag von gefährlichen Stoffen
Störfallvorsorge; Kurzbericht und Risikoermittlung
Tankanlagen (ab 450 l Meldepflicht; ab 2000 l Bewilligungspflicht)
Verkehr mit Giften, Abgabe Giftbuch (Giftbewilligung)
Verwendung von Giften (Fachbewilligung)



