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Gewässerunterhalt

Nach dem früheren Gesetz über die Rechte am Wasser vom 27. September 1959, geltend bis Ende 2009, oblag die Pflicht zum Unterhalt der meisten öffentlichen Gewässer (ohne Flüsse, Seen und Konzessionsstrecken von Kraftwerken) grundsätzlich den Einwohnergemeinden.
Jede Gemeinde führt dazu seit ca. zehn Jahren ein vom Bau- und Justizdepartement genehmigtes Unterhaltskonzept Gewässer. Darin sind die erforderlichen Unterhaltsarbeiten, aber auch die Gefahrenstellen und Unterhaltspflichtigen beschrieben und festgelegt. Zum Unterhalt der Gewässer gehören die periodisch auszuführenden Arbeiten in der Sohle und am Ufer, wie zum Beispiel das Entfernen von Sohlenauflandungen oder das Mähen und Durchforsten der Böschungen. Das Entfernen von Abfällen (Littering) gehört zwar zu den Aufgaben der Einwohnergemeinden, ist aber nicht Bestandteil des Gewässerunterhalts.
Seit dem 1. Januar 2010 ist das neue Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA; BGS 712.15) in Kraft. Gemäss § 7 stehen die öffentlichen Gewässer weiterhin unter der Hoheit des Kantons.
Neu ist der Kanton für den Unterhalt dieser Gewässer zuständig und dem Regierungsrat obliegt die Regelung des Unterhalts (§ 38 Abs. 1 GWBA). Er kann den Unterhalt den Einwohnergemeinden überbinden (Delegation; § 39 Abs. 1 GWBA). Auf Gesuch hin kann er auch andere Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit dem Unterhalt betrauen (§ 39 Abs. 2 GWBA).

Pauschale Beiträge für den Unterhalt an öffentlichen Gewässern

Für den delegierten Unterhalt leistet der Kanton neu den unterhaltspflichtigen Gemeinden Beiträge in Form von Pauschalen pro Laufmeter (§ 45 Abs. 2 GWBA).

Die Pauschalen pro Laufmeter sind in einer Zusammenarbeit von Vertretern aus den Einwohnergemeinden, einem Ingenieur und Fachleuten aus dem Amt für Umwelt ermittelt und vom Regierungsrat festgelegt worden:

Laufmeterpauschalen für Unterhaltsmassnahmen der Einwohnergemeinden

 

Die Gemeinden sind im November brieflich über das Beitragswesen beim Gewässerunterhalt informiert worden:

Informationsschreiben vom November 2010

 

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

afu@bd.so.ch

Standort

Auskunft:

 

Fachstelle Wasserbau
Ulrich Harder