Fachstelle Siedlungswasserwirtschaft
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Ziele
Wir stellen eine nachhaltige Nutzung des Lebensmittels Trinkwasser sicher.
und fördern naturnahe Wasserkreisläufe im Siedlungsraum. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Siedlungsentwässerung.
Mit dem Gewässerschutz im ländlichen Raum sichern wir den konsequenten Schutz der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers vor Schadstoffen aus der Landwirtschaft oder aus Liegenschaften im ländlichen Raum, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.
Aufgaben
Erarbeiten von wasserversorgungstechnischen und organisatorischen Planungen; Initiieren, begleiten, prüfen und Genehmigen von generellen Wasserversorgungsprojekten; Erheben und Nachführen des Wasserversorgungsatlasses.
Beschaffung und Darstellung von Daten der Siedlungsentwässerung; Beratung der kommunalen Behörden in Vollzugsfragen; Initieren, Begleiten, Prüfen und Genehmigen von Generellen Entwässerungsplanungen (GEP), Sonderbauwerken resp. Abwasseranlagen in Gewässerschutzzonen; Sicherstellen der nachhhaltigen Finanzierung der Abwasserbeseitigung durch verursacherorientierte Gebühren.
Beurteilung von Hofdüngeranlagen und vom Einsatz von Hofdüngern, Beratung von Landwirtschaftsbetrieben bezüglich baulichem Gewässerschutz, beurteilen von nicht landwirtschaftlichen Grundstücken ausserhalb der Bauzone
Gesetzliche Grundlagen
Planungs- und Baugesetzgebung (insb kant. PBG, KBV);
Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG, GSchV, VWF, kant. GSchV);
Wasserrechtsgesetzgebung (kant. WRG, WRV);
Lebensmittelgesetz (LMG).
Ihr Ansprechpartner / Fachstellenleiter
Theo Schöni, Telefon 032 627 26 58



