Licht
Als Licht wird im Allgemeinen der für den Menschen sichtbare Bereich der elektromagnetsichen Strahlung verstanden. Dieser erstreckt sich von etwa 380 bis 780 Nanomater (nm) Wellenlänge, was einer Frequenz von etwa 789 bis herab zu 385 THz entspricht. Eine genaue Grenze lässt sich jedoch nicht angeben, da die Empfindlichkeit des menschlichen Auges an den Grenzen des Lichtspektrums nicht abrupt, sondern allmählich abnimmt.
Lichtimmissionen von Beleuchtungsanlagen können das Wohn- und Schlafbedürfnis von Menschen und Tieren erheblich stören und auch technische Prozesse behindern. Besonders störend kann intensiv farbiges oder blinkendes Licht wirken. Negative Auswirkungen hat Licht auch auf die Tierwelt durch Störung nachtaktiver Insekten und die Störung des Vogelflugs bei Zugvögeln.
Licht zählt als Umweltfaktor zu den störenden und lästigen Immissionen gemäss Umweltschutzgesetz. Es besteht aber noch keine Ausführungsbestimmung in Form einer Verordnung. Im Kanton Solothurn ist das Amt für Umwelt die zuständige Fachstelle. Sie unterstützt Bauherren, Planer und Gemeinden mit Informationsmaterialien:
Vermeiden von Lichtemissionen
Empfehlungen über Ausmass, Ursachen und Auswirkungen auf die Umwelt, Bundesamt für Umwelt, 2005
Lichtverschmutzung vermeiden
Informationsbroschüre Kanton Bern
Stopp der Lichtverschmutzung
Informationsbroschüre Kanton Baselland
Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
Informationsbroschüre der schweizerischen Vogelwarte Sempach



