Mobilfunk
Die rasante Entwicklung in der Mobilfunktechnologie und die Marktöffnung haben uns in den letzten 10 Jahren eine Flut neuer Antennenanlagen beschert. Der Anspruch auf die uneingeschränkte Erreichbarkeit mit dem Handy hat seinen Preis.
Für die Bewilligung und Kontrolle von neuen Mobilfunkanlagen und deren NIS-Beurteilung sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Im Rahmen der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage hat das Amt für Umwelt zu prüfen, ob die Anlage die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einzuhalten vermag. Das Amt gibt seine Beurteilung zu Handen der Baubewilligungsbehörde (bei Anlagen innerhalb der Bauzone: Gemeinde) ab.
Ausnahmsweise kann der Kanton Mobilfunkanlagen auch ausserhalb der Bauzone bewilligen. In diesen Fällen ist das Amt für Raumplanung für die Erteilung der Bewilligung zuständig.
Fragen und Tipps zu Mobilfunk
Häufig gestellte Fragen auf der Homepage des Bundesamtes für Umwelt, BAFU.
Forschungsstiftung Mobilkommunikation der ETH
Die Forschungsstiftung Mobilkommunikation (FSM) ist eine gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck, die wissenschaftliche Forschung über Chancen und Risiken der Mobilkommunikation zu fördern.



