Luftmassnahmenplan
Das Umweltschutzgesetz verlangt Luftmassnahmenpläne
Die Luftreinhaltepolitik des Kantons Solothurn stützt sich auf das Bundesrecht ab, nämlich auf das Umweltschutz-Gesetz (USG) und auf die Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Schwerpunkt der Luftreinhaltpolitik ist der Vollzug der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen. Können trotz diesem ordentlichen Vollzug die Belastungsgrenzwerte nicht eingehalten werden, so muss der Regierungsrat einen Luftmassnahmenplan erlassen. Dieser Massnahmenplan zeigt auf, wo übermässige Immissionen auftreten, welche Schadstoffquellen dazu beitragen und mit welchen Massnahmen zusätzliche Emissionsreduktionen angestrebt werden. Der Luftmassnahmenplan ist für die Behörden verbindlich. Im Kanton Solothurn tritt am 1. Januar 2009 die 3. Generation der Massnahmenplanung zur Luftreinhaltung in Kraft.
Luftmassnahmenplan 2008, LMP08
Der Regierungsrat hat am 16. Dezember 2008 den Luftmassnahmenplan 2008, LMP08, beschlossen. Er tritt auf den 1, Januar 2009 in Kraft. Der LMP08 besteht aus einem Bericht und dem Massnahmenpaket 2009-11. Das Massnahmenpaket enthält 16 Einzelmassnahmen, die in den folgenden drei Jahren umgesetzt oder lanciert werden. Das Umsetzungskonzept sieht vor, dass alle drei Jahre in einem Rechenschaftsbericht über den Stand der Umsetzung Bericht erstattet wird. In diesem Rahmen können allenfalls neue Massnahmen in den Plan aufgenommen werden.

