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Gerüche und Tierhaltung


Unerwünschte Gerüche aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sind wegen wachsender Sensibilisierung der Bevölkerung zu einem nicht mehr vernachlässigbaren Problem geworden. Als objektiven Ansatz zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Gerüchen aus der landwirtschaftlichen Tiehaltung dient eine Empfehlung der früheren Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FAT-Bericht Nr. 476) aus dem Jahre 1995. Die Empfehlung legt Mindestabstände von neuen und bestehenden Tierhaltungsanlagen zu bewohnten Zonen auf Grund der Tierzahlen und der jeweiligen Aufstallungsart fest.
Die Abstände sind einerseits bei Neueinzonungen zu beachten. In der Nähe von Landwirtschaftsbetrieben muss die zuständige Planungsbehörde darauf achten, dass neu zu schaffende Bauzonen die Mindestabstände von bestehenden Tierhaltungsbetrieben einhalten.
Andererseits müssen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren für landwirtschaftliche Bauten die Einhaltung der erwähnten Mindestabstände gegenüber bestehenden Wohnzonen überprüft werden.

Mindestabstände Tierhaltung

FAT-Empfehlung Nr. 476

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
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Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

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Standort

Fachstelle Luftqualität und Grundlagen

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Fachstellenleiter

Tel. 032 627 24 55