Konformität, Bauvorschriften und Bewilligungen
Der Neubau, die Einrichtung und die Änderung von Feuerungsanlagen, Kaminen und Tankanlagen für Brennstoffe sind bewilligungs- oder meldepflichtig.
Konformitätsnachweis für Feuerungsanlagen
Alle Feuerungsanlagen (Gas- und Oelbrenner, Heizkessel, Raumheizer, Herde, Speicheröfen, Heizcheminées (Kamineinsätze) und offene Kamine (Cheminées) bis 350 kW Wärmeleistung müssen über einen Konformitätsnachweis verfügen.
- Für Gas- und Oelbrenner gilt diese Anforderung ab 1. Januar 2005
- Für Holzfeuerungsanlagen gilt diese Anforderung ab 1. Januar 2008
Handwerklich hergestellte Feuerungen müssen die nach einem anerkannten Berechnungsverfahren, insbesondere dem Kachelofen-Berechnungsprogramm des Verbands Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte, gebaut oder mit einem Staubabscheidesystem versehen sein, das die Konzentration der Feststoffe im Abgas im Normalbetrieb um mindestens 60 Prozent vermindert.
Kaminhöhe
Die Kaminhöhe ist entscheidend, ob die Abgase in genügender Höhe über Dach ausgestossen werden und damit nicht in Bodennähe oder auf dem Nachbargrundstück zu Geruchsbelästigungen führen. Die Kaminhöhe richtet sich nach den Empfehlungen des BAFU:
Empfehlung für die Mindesthöhe von Kaminen
(Stand Mai 2001)
Tankanlagen
Tankanlagen für die Lagerung von Brennstoffen wie Heizoel und Gas sind bewilligungspflichtig und müssen regelmässig gewartet werden.
Brandschutz
Für den Brandschutz ist die Solothurnische Gebäudeversicherung SGV zuständig:
Website der Solothurnischen Gebäudeversicherung SGV



