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Luftreinhaltung


Das Ziel der Luftreinhaltung besteht darin Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung sind schädliche Emissionen möglichst am Ort ihrer Entstehung zu vermeiden oder auf ein Mass zu reduzieren, das durch das Gesetz vorgegeben wird. Emissionen sind unabhängig gesetzlicher Grenzwerte soweit zu reduzieren, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip).

Das Luftreinhalte-Konzept des Bundes wird im Wesentlichen durch die Luftreinhalte-Verordnung festgelegt. Es gibt aber auch noch andere gesetzliche Bestimmungen  wie z.B. die Abgasvorschriften von Fahrzeugen. Für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Sie überwachen auch den Stand und die Entwicklung der Luftverunreinigung auf ihrem Gebiet und ermitteln insbesondere das Ausmass der Immissionen.

Amt für Umwelt
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4509 Solothurn

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