Luftreinhaltung
Die Luftreinhaltung bezweckt Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen. Dazu sind schädliche Emissionen möglichst am Ort ihrer Entstehung zu vermeiden. Emissionen sind unabhängig gesetzlicher Grenzwerte soweit zu reduzieren, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip) - mindestens jedoch auf die durch das Gesetz vorgeschriebenen Werte.
Das Luftreinhalte-Konzept des Bundes wird im Wesentlichen durch die Luftreinhalte-Verordnung festgelegt. Es gibt aber auch noch andere gesetzliche Bestimmungen wie z.B. die Abgasvorschriften von Fahrzeugen. Für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Sie überwachen auch den Stand und die Entwicklung der Luftverunreinigung auf ihrem Gebiet und ermitteln insbesondere das Ausmass der Immissionen.



