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Industrie- und Gewerbelärm

Unter Industrie- und Gewerbelärm versteht man sowohl den Lärm von grossen Industriebetrieben als auch den von kleineren Handwerksbetrieben und der Landwirtschaft. Neben dem Lärm, der durch die Haupttätigkeit einer Firma verursacht wird, gehört auch der Lärm aus allen Nebenanlagen zum Gewerbelärm, wie z.B. der Verkehr auf Betriebsarealen von Industrie- und Gewerbeanlagen, Parkhäusern und grösseren Parkplätzen ausserhalb von Strassen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (auch Heubelüftungsanlagen auf Bauernhöfen).

Zuständig für die Lärmbekämpfung im Bereich des Industrie- und Gewerbelärms ist die Gemeinde. Sie verfügt Lärmsanierungsmassnahmen im Rahmen von Baubewilligungen oder Sanierungsverfügungen und sorgt durch eine vorausschauende Ortsplanung, dass Lärmprobleme gar nicht erst entstehen zu lassen.

Das Amt für Umwelt unterstützt die Gemeinden bei Lärmklagen aus der Bevölkerung, bei der Beurteilung von Baugesuchen und im Rahmen von Nutzungsplanungen.


Beurteilung Gewerbelärm

Massgebend für die Beurteilung des Gewerbelärms ist
Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung


Lärmportal der kantonalen Lärmfachstellen

Der Cercle Bruit bietet eine umfassende Informationsplattform zum Industrie- und Gewerbelärm an.


Lärm am Arbeitsplatz

Hilfreiche Informationen für den Lärmschutz am Arbeitsplatz bietet die SUVA an.

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

afu@bd.so.ch

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