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Baulärm

Baustellen gelten weder als Anlagen im Sinne des Umweltrechtes noch sind dessen Fahrzeuge und Maschinen dem Strassenverkehrsgesetz unterstellt. Der Bund hat deshalb eine spezielle Richtlinie erlassen, in welcher bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms enthalten sind.

Besonders in Siedlungsgebieten gehören Baustellen zur Normalität. Damit verbunden sind in der Regel eine Vielzahl lärmiger Arbeiten, welche wegen der hohen Komplexität und Verschiedenartigkeit der Baustellen bezüglich des Lärmschutzes nicht einfach in den Griff zu kriegen sind. Es braucht deshalb Regelungen, die es erlauben, Lärmstörungen zu minimieren und auf die unmittelbar an die Baustelle angrenzende Wohnbevölkerung Rücksicht zu nehmen.

Lärmbekämpfung muss bereits in einer frühen Phase des Bauvorhabens mitberücksichtigt werden, um in vorausschauender Weise auf lärmempfindliche Wohnnutzungen Rücksicht zu nehmen. Bei grossen Baustellen muss die Baubehörde Massnahmen zur Lärmbekämpfung verfügen und während der Bauphase kontrollieren.


Baulärm - Richtlinie

Richtlinie
über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschtz-Verordnung vom 15. Dezember 1986

Vollzugshilfe zur Baulärm-Richtlinie
Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute Cercle Bruit, 2005


Lärmarme Baumaschinen

Der blaue Engel - Label für umweltschutzbezogene Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen.
Liste der Baumaschinen, welche bezüglich Lärmemissionen dem Stand der Technik entsprechen.

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