Bahnlärm
Über 250'000 Menschen sind in der Schweiz übermässigen Lärmbelastungen der Eisenbahn ausgesetzt. Die Hauptlärmquelle der Bahn sind das Rollgeräusch bei der Durchfahrt eines Zuges, das durch Schwingungen der Räder und Schienen verursacht wird. Örtlich begrenzt treten durch den Bahnbetrieb aber auch andere Lärmarten auf wie z.B. Bremsquietschen, Kurvenkreischen und Rangierlärm.
Die Bekämpfung des Bahnlärms beruht auf einem befristeten Bundesgesetz, das 2001 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Sanierung bis Ende 2015 abgeschlossen sein muss. Die Lärmsanierung umfasst einerseits Massnahmen beim Rollmaterial und andererseits bauliche Massnahmen entlang der Bahnlinien (z.B. Lärmschutzwände, Einbau von Lärmschutzfenstern).
Mit der sogenannten FinöV-Abstimmung (Finanzierung des öffentlichen Verkehrs) hat das Schweizer Volk 1998 grünes Licht für die Lärmsanierung der Eisenbahnen gegeben und dafür ein Budget von knapp zwei Milliarden Franken genehmigt. Für den Vollzug der Vorschriften über Emissionsbegrenzungen und Sanierungen sowie über die Ermittlung und Beurteilung von Lärmimmissionen durch Eisenbahnanlagen sorgt das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Beurteilung Bahnlärm
Massgebend für die Beurteilung des Bahnlärms ist
Anhang 4 der Lärmschutz-Verordnung
Bundesamt für Verkehr BAV
Zuständig für den Vollzug der Lärmsanierungen bei der Eisenbahn ist das
Bundesamt für Verkehr.
Fachbereich Verkehrslärmsanierung, Amt für Verkehr und Tiefbau
Für die Ausführung der Lärmschutzmassnahmen entlang der Eisenbahnen ist der Kanton zuständig. Diesen Fachbereich betreut das
Amt für Verkehr und Tiefbau.



