Alltagslärm
Die Lärmschutz-Verordnung wurde im Jahre 1986 in erster Linie dazu geschaffen, den technischen Lärm von Verkehrs-, Schiess- und Industrieanlagen zu bekämpfen. Für diese Lärmarten enthält die Verordnung in den Anhängen 3 bis 8 auch entsprechende Beurteilungskriterien. Die Rechtssprechung hat in den letzten Jahren den Anwendungsbereich der Lärmschutz-Verordnung immer mehr auch auf den "Verhaltenslärm", insbesondere Lärm menschlicher Stimmen und tierischer Laute ausgedehnt.
Unter Alltagslärm versteht man Lärm, der bei der Nutzung konkreter, stationärer Anlagen entsteht wie Restaurants, Spielplätzen, haustechnische Anlagen (Wärmepumpen), Glassammelstellen, Ställen, künstliche Weiher usw. Der Schutz gegen solche Arten von Lärm war früher vielerorts in kantonalen und kommunalen Polizeiverordnungen bzw. -reglementen geregelt.
Die Anwendung der Lärmschutz-Verordnung erweist sich im konkreten Anwendungsfall solcher Lärmarten mitunter als schwierig. Gutachten von Akustikfachleuten können zwar die notwendigen Grundlagen liefern und auf Analogien zu andern Lärmarten hinweisen, letztlich lässt sich der Entscheid jedoch nicht auf den Experten übertragen, sondern wird von der zuständigen Behörde getroffen.
Musterlärmgutachten
Musterlärmgutachten
für den Betrieb von öffentlichen Lokalen mit Musikverantaltungen
Umgang mit Alltagslärm
Gutachten
von Fürsprecherin Heidi Wiestner im Bulletin der Kantonalen Planungsgruppe Bern
Lärmportal der kantonalen Lärmfachstellen
Der Cercle Bruit bietet eine umfassende Informationsplattform zum Alltagslärm an.


