Lärmbelastungskataster
Erzeugen ortsfeste Anlagen in einem Ausmass Lärm, dass angrenzende Liegenschaften übermässig belastet werden, muss ein Lärmbelastungskataster erstellt werden. Der Lärmbelastungskataster zeigt die mit Lärm übermässig belasteten Gebiete und bilden die Grundlage für Sanierungsmassnahmen.
Als ortsfeste Anlagen, für welche Lärmbelastungskataster erstellt werden müssen, gelten Strassen, Eisenbahnen, Schiessanlagen und Flughäfen. Bei Anlagen in Industrie und Gewerbe entscheidet die Behörde. Die Lärmbelastungskataster sind für den überwiegenden Teil der lärmigen ortsfesten Anlagen bereits erstellt. Sie sind öffentlich einsehbar, soweit nicht überwiegende Interessen (z.B. Produktionsgeheimnisse) entgegenstehen.
Die Lärmbelastungskataster bilden die Grundlage für die Sanierung der lärmigen, ortsfesten Anlagen. Bereits in den 90er-Jahren wurden entsprechende Sanierungsmassnahmen für die Schiessanlagen erstellt. Für die Kantonsstrassen besteht ein Lärmsanierungsprogramm, das vom Amt für Verkehr und Tiefbau bewirtschaftet wird. Für die Eisenbahnen führt das Bundesamt für Verkehr einen Emissionsplan.
Lärmkataster 2007 / Stand der Sanierungen
Der Lärmkataster wird jährlich im Umweltdatenband des AfU publiziert. Die neusten Daten werden jeweils im Dezember aufgeschaltet:
Lärmkataster
Lärmkataster Kantonsstrassen
Das Amt für Verkehr und Tiefbau führt als Anlagebesitzer den
Lärmkataster Kantonsstrassen.
Lärmkataster Regionalflughafen Grenchen
Die Lärmbelastungskarte veröffentlicht den Ist-Zustand im Jahr 2001 und prognostiziert die Lärmbelastung für das Jahr 2010.
Emissionsplan Eisenbahn
Die Bahnunternehmungen sind zur Erstellung des Lärmbelastungskatasters verpflichtet. Die Emissionspläne der Bahnen finden Sie im Umweltdaten- und Kartenbrowser des BAFU.


