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Nutzung öffentlicher Quellen


Die Quelle ist ein Ort, an dem Grundwasser auf natürliche Weise austritt. Grundwasser und damit auch Quellwasser sind ein bedeutendes Allgemeingut, dessen Nutzung im Interesse der Allgemeinheit geregelt ist.

Im Kanton Solothurn bilden seit dem 1. Januar 2010 das Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) und die Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung von Quellen. Das Gesetz klassiert die besonders ergiebigen und wichtigen Quellen als öffentliche Quellen. Ihre Nutzung ist konzessions- oder bewilligungspflichtig. Zudem fallen Nutzungsgebühren an.

Die Nutzung von Quellwasser öffentlicher Quellen ist damit der Nutzung von Grundwasser gleichgestellt.

 

Die Nutzung öffentlicher Quellen ist konzessions- und bewilligungspflichtig

Die gesetzlichen Grundlagen bezeichnen  Quellen oder Quellgruppen, die eine langjährige mittlere Schüttung von mehr als 360 l/min aufweisen, als öffentliche Quellen. Sie gelten zugleich als öffentliches Gewässer entsprechend den Grundwasservorkommen, den meisten Bachläufen und den Flüssen. Entscheidend für die Einstufung ist nicht der Nutzungszweck sondern ausschliesslich die Ergiebigkeit einer Quelle.
Dem Kanton steht die Hoheit über das Quellwasser öffentlicher Quellen zu. Wer eine öffentliche Quelle nutzt, benötigt deshalb eine Konzession oder eine Nutzungsbewilligung des Kantons. Zudem fallen jährliche Nutzungsgebühren an.
Die Eigentumsverhältnisse an den Quellfassungsanlagen ändern sich nicht.

Die Nutzung einer öffentlichen Quelle ist gebührenplichtig

Der Kanton erhebt für die Nutzung des Quellwassers von öffentlichen Quellen einen Wasserrechtszins und einen Wasserverbrauchszins. Der Gebührentarif für die Nutzung von Quell- und von Grundwasser ist identisch.

Durch das Inkrafttreten des GWBA per 1. Januar 2010 hat die Gebührenpflicht bereits begonnen.

Der Kanton wird die Nutzungsgebühren rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Rechnung stellen.

Die Tabelle erläutert die Nutzungsgebühren:

 

Quellen werden in einem Kataster erfasst

Der bestehende Kataster der Quellen umfasst rund 2'800 gefasste Quellen im Kanton. Das Amt für Umwelt nimmt an, dass davon rund 100 Quellen als öffentliche Quellen klassiert werden.

Die Angaben im Quellenkataster reichen nicht aus, um die Konzessions- oder Bewilligungserteilung vorzunehmen. Ab Herbst 2011 erhebt deshalb ein vom Kanton beauftragtes Geologiebüro bei den Quellnutzern etappenweise alle fehlenden Angaben. Im Anschluss werden die öffentlichen Quellen konzessioniert oder bewilligt.

Der Zeitplan der Behörde sieht vor, dass die Konzessionierung der öffentlichen Quellen bis 2012 abgeschlossen ist.

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

afu@bd.so.ch

Standort

Kontakt

Rainer Hug

Tel. 032 627 25 34


Wegleitung: Nutzung öffentlicher Quellen

Die Broschüre erläutert die Konzessions- und Bewilligungspflicht und zeigt die Nutzungsgebühren auf.