Fachstelle Gewässerschutz
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Ziele
Planung von organisatorischen und fachlichen Massnahmen zum Schutz der Gewässer; systematische Überwachung der ober- und unterirdischen Gewässer sowie Erfolgskontrolle; Auslösen und Begleiten von Sanierungsmassnahmen von verunreinigten Gewässern; Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer; Sicherstellung der Entwässerung von landwirtschaftlichen Wohngebäuden; Beratung, Bewilligung und Kontrolle der kommunalen und gewerblichen Abwasserbehandlung.
Aufgaben
Datenerhebung und -interpretation zum Gewässerschutz inkl. Abwasserfonds; Überwachung der unter-und oberirdischen Gewässer; Ermitteln und Bewerten von Gewässerverunreinigungen und Anordnen von Massnahmen; Ermitteln und Bewerten von Betriebsstörungen/Einleitgrenzwertüberschreitungen und Anordnen von Massnahmen; Beraten, Kontrollieren und Anordnen von Massnahmen bei Landwirtschaftsbetrieben und deren Bauvorhaben inkl. Bewilligungen; Initiieren, Begleiten, Prüfen und Genehmigen von Projekten in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) inkl. Beitragswesen; Beraten, Kontrollieren und Anordnen von Massnahmen bei zentralen und privaten Abwasserreinigungsanlagen; Beraten, Kontrollieren und Anordnen von Massnahmen bei Industrie- und Gewerbebetrieben und deren Bauvorhaben inkl. Bewilligungen.
Gesetzliche Grundlagen
Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG, GSchV, GWBA, VWBA); Umweltschutz-gesetzgebung; Planungs- und Baugesetzgebung; Landwirtschaftsgesetzgebung.



