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REACH


REACH steht für «Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals» und ist die Bezeichnung für die neue Chemikalienregelung der EU. REACH beabsichtigt, die Gesundheit und die Umwelt bestmöglich vor schädlichen Wirkungen von Chemikalien zu schützen.Für rund 30'000 bisherige Stoffe und für jährlich etwa 500 neue Stoffe ab 1 Tonne Jahresproduktion müssen Hersteller, Importeure sowie Firmen, die Chemikalien weiterverarbeiten, mit Daten belegen, dass diese Stoffe Mensch und Umwelt nicht schädigen.

Wer ist von REACH in der Schweiz direkt betroffen?
Firmen, die chemische Stoffe ab einer 1 Tonne Jahresproduktion in die EU-Staaten exportieren, müssen zwischen dem 1. Juni und 1. Dezember 2008 eine Vorregistrierung ihrer bisher produzierten oder importierten chemischen Stoffen vornehmen. Betroffen sind zudem Stoffe in Zubereitungen und in Erzeugnissen, falls sie daraus absichtlich freigesetzt werden. Die Vorregistrierung ihrer produzierten, respektive in die EU exportierten Stoffe muss eine Firma mit Sitz in der EU bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki einreichen. Ohne Vorregistrierung sind diese Stoffe erst nach der eigentlichen Registrierung wieder zugelassen. 

Wer ist von REACH in der Schweiz indirekt betroffen?
REACH wird Auswirkungen auf die Erhältlichkeit von chemischen Stoffen in der EU haben. "Worst-Case-Szenarien" sagen den Verlust von bis zu einem Drittel aller in der EU vermarkteten chemischen Stoffe voraus, weil sich deren Registrierung nicht lohnt oder weil sie nicht zugelassen werden. Dies wird viele Unternehmen dazu zwingen, ihre Produkte mit anderen Grundstoffen herzustellen oder in Einzelfällen gar deren Produktion gänzlich einzustellen. Unternehmen in der Schweiz sollten sich deshalb bei ihren Lieferanten in der EU rückversichern, ob durch REACH allenfalls Lieferprobleme für bestimmte Stoffe, Erzeugnisse oder Gegenstände entstehen werden, damit sie rechtzeitig entsprechende Alternativen prüfen können.

Die folgenden Punkte sind zu beachten:

  • Die ordnungsgemässe Meldung von chemischen Stoffen und Zubereitungen bei den Schweizer Behörden gemäss Chemikaliengesetzgebung steht in keinem Zusammenhang mit der Registrierung unter REACH in der EU und muss weiterhin durchgeführt werden.

Amt für Umwelt
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