Chemikalienrecht
Im Jahre 2005 wurde das Chemikalienrecht in der Schweiz in Kraft gesetzt. Es ersetzte die bis dahin gültige Giftgesetzgebung.
Bereits vier Mal wurde das Chemikalienrecht seit der Inkraftsetzung revidiert. Dabei wurde auch das neue global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) integriert.
Was ist GHS?
GHS, das von den Vereinten Nationen (UN) angeregte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, steht als Abkürzung für "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals". Die angestrebte Einstufung nach harmonisierten Kriterien soll ermöglichen, dass man die Gefahren von Chemikalien weltweit mit denselben Symbolen, Gefahren- und Sicherheitshinweisen auf Etiketten und in Sicherheitsdatenblättern kommunizieren kann. Dies soll Erleichterungen beim internationalen Handel bringen und vor allem besseren Schutz für Menschen in Ländern, die kein eigenes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem haben. Das auf UN-Ebene verabschiedete GHS ist ein Rahmensystem. Damit es rechtskräftig wird, muss es von den Staaten in ihr eigenes Recht umgesetzt werden.
GHS anwendbar in der Schweiz seit 2009
Chemikalien, die nach GHS gekennzeichnet sind, können in der Schweiz seit 1. Februar 2009 an Berufsleute abgegeben werden. Seit diesem Zeitpunkt können Firmen wählen, ob sie ihre für Berufsleute bestimmten Produkte nach bisherigem System einstufen und kennzeichnen oder bereits nach GHS. Damit wird sichergestellt, dass im Bereich der Einstufung und Kennzeichnung keine neuen technischen Handelshemmnisse entstehen.
Alle Gesetzestexte auf einen Blick
Das Recht umfasst sieben Verordnungen des Bundesrats, die sich auf drei verschiedene Gesetze stützen. Um gewisse Bestimmungen dieser Verordnungen zu präzisieren, wurden vom Departement des Innern (EDI) und vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 10 weitere Verordnungen erlassen.
Gesetzestexte in der Übersicht
Vorschriften für die Abgabe von besonders gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Abgabebuch (97.5 KB)
Gefahrstoffabgabe_Gewerbe (67.4 KB)
Gefahrstoffabgabe_Private (68.5 KB)
Weitere Informationen
Die Chemikalienfachstellen der Kantone haben zu verschiedenen Themen des Chemikalienrechts Merkblätter erarbeitet. Diese sind im Internet bereits in der Version 4 abrufbar.
Merkblätter: Information zur Chemikaliengesetzgebung
Die Bundesbehörden informieren im Internet auf folgender Adresse: www.cheminfo.ch.
Zusätzliche Informationen zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und zur Pflanzenschutzmittelverordnung sind beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft www.umwelt-schweiz.ch und beim Bundesamt für Landwirtschaft www.blw.admin.ch verfügbar.



