Chemikalienrecht
Der Bundesrat hat am 18. Mai 2005 beschlossen, das neue Chemikaliengesetz und die darauf abgestützten Verordnungen auf den 1. August 2005 in Kraft zu setzen. Die Giftgesetzgebung und die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe werden zu diesem Zeitpunkt ausser Kraft gesetzt. Parallel dazu wurde die Pflanzenschutzmittelverordnung total revidiert. Sie wird ebenfalls am 1. August 2005 in Kraft treten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Giftklassen und die entsprechende Kennzeichnung mit Giftbändern werden aufgehoben. Stattdessen werden gefährliche Chemikalien nach den Bestimmungen von EU-Richtlinien eingestuft und gekennzeichnet. Die Kennzeichnung erfolgt mit Gefahrensymbolen und -bezeichnungen sowie mit standardisierten Gefahrenhinweisen (sogenannte R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (sogenannte S-Sätze).
- Das Inverkehrbringen von Chemikalien erfolgt unter Verantwortung des Herstellers oder des Importeurs (Prinzip der Selbstkontrolle). Zulassungen sind für eine grosse Mehrzahl der Chemikalien nicht mehr erforderlich.
- Für den Verkehr mit Chemikalien sind keine Bewilligungen mehr notwendig. Die allgemeinen Giftbewilligungen, die Giftbücher und die Giftscheine werden abgeschafft. Für den beruflichen Umgang mit gewissen besonders gefährlichen Chemikalien sind aber Fachbewilligungen notwendig.
- Bei gewissen Tätigkeiten mit Chemikalien ist der kantonalen Vollzugsbehörde eine Ansprechperson mitzuteilen. Verkaufsstellen, die besonders gefährlichen Stoffe und Zubereitungen an das Publikum abgeben, müssen über Mitarbeiter mit Sachkenntnis verfügen.
- Die Einschränkungen und Verbote für umweltgefährdende Chemikalien, die bisher in der Stoffverordnung geregelt wurden, sind in die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung übernommen worden. Neue Bestimmungen wurden aus dem europäischen Chemikalienrecht übernommen.
Alle Gesetzestexte auf einen Blick
Das neue Recht umfasst sieben Verordnungen des Bundesrats, die sich auf drei verschiedene Gesetze stützen. Um gewisse Bestimmungen dieser Verordnungen zu präzisieren, wurden vom Departement des Innern (EDI) und vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 10 weitere Verordnungen erlassen.
Gesetzestexte in der Übersicht
Vorschriften für die Abgabe von besonders gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Abgabebuch (97.5 KB)
Gefahrstoffabgabe_Gewerbe (67.4 KB)
Gefahrstoffabgabe_Private (68.5 KB)
Weitere Informationen
Die Chemikalienfachstellen der Kantone haben zu verschiedenen Themen des Chemikalienrechts Merkblätter erarbeitet. Diese sind bereits im Internet abrufbar und werden ab Ende August auch in der Papierversion verügbar sein.
Merkblätter: Information zur Chemikaliengesetzgebung
Die Bundesbehörden informieren im Internet auf folgender Adresse: www.cheminfo.ch.
Zusätzliche Informationen zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und zur Pflanzenschutzmittelverordnung sind beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft www.umwelt-schweiz.ch und beim Bundesamt für Landwirtschaft www.blw.admin.ch verfügbar.



