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Bodenschutz beim Bauen


Beim Bauen werden oft grosse Kubaturen fruchtbaren Bodens ausgehoben, gelagert und später beispielsweise für Rekultivierungen wieder verwendet. Zudem werden vorübergehend Böden für Bauinstallationen und Pisten oder für Depots beansprucht.


Die eidgenössische „Verordnung über Belastungen des Bodens“ (VBBo vom 1. Juli 1998) schreibt vor, dass Böden und Bodenaushub dabei sorgfältig behandelt werden, damit die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt.


Die Erdarbeiten auf Baustellen werden heute von anerkannten bodenkundlichen Baubegleitern begleitet. Die bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nimmt dabei eine treuhänderische Funktion zum Schutz des Bodens wahr und setzt die konkreten Auflagen der Bodenschutzfachstelle um (Merkblatt: Schutz des Bodens vor physikalischen Beeinträchtigungen). Die Aufgaben der BBB werden in einem Pflichtenheft geregelt (Merkblatt: Bodenkundliche Baubegleitung).


Wegen der Verletzlichkeit des Bodens stellen sich besondere Anforderungen an die Erdarbeiten. Ein effektiver Bodenschutz betrifft das gesamte Bauprojekt, von der Planung, über die Ausführung, die Rekultivierung bis zur Folgebewirtschaftung. Basierend auf den vielfältigen Erfahrung der letzten Jahre hat sich eine gute fachliche Praxis entwickelt. Eine Übersicht bietet die Aktion „Bodenschutz lohnt sich“. (Merkblatt: Bodenschutz lohnt sich).



Tensiometer

Zentral für die bodenschonende Realisierung von Erdarbeiten sind genügend abgetrocknete Böden. Der jeweils nötige, minimale Abtrocknungsgrad des Bodens bei Erdarbeiten ist abhängig von Gewicht und Flächendruck der zum Einsatz gelangenden Maschinen und Fahrzeuge. Geeignete Messgrösse hierzu ist die Wasserspannung, auch Saugspannung genannt. Die Messung der Saugspannung geschieht mit dem Tensiometer.
Merkblatt: Tensiometer: Funktion, Einsatz und nützliche Tipps (pdf, 83 kB)


Das Bodenmessnetz des Kantons Solothurn bietet ausserdem laufend aktuelle Messwerte der Bodenfeuchte aus den verschiedenen Regionen des Kantons.

Besteht der Verdacht, dass der auszuhebende Boden mit Schadstoffen kontaminiert ist oder ist er im Verzeichnis für schadstoffbelastete Böden (VSB) verzeichnet, so ist er in Rücksprache mit der Bodenschutzfachstelle auf die fraglichen Schadstoffe hin zu untersuchen. Über den Umgang und die Verwertung von Bodenaushub geben die BAFU-Wegleitung "Verwertung von ausgehobenem Boden" (pdf, 202 kB) und das AfU-Merkblatt: Verunreinigter Bodenaushub (pdf, 18 kB) Auskunft.

Folgebewirtschaftung rekultivierter Flächen

Ein wichtiger Punkt für eine erfolgreiche Rekultivierung ist eine sorgfältige Folgebewirtschaftung. Das Ziel ist die für die Bodenfruchtbarkeit notwendigen Eigenschaften beim rekultivierten Boden herbeizuführen:

  • Befestigung der labilen Bodenstruktur durch Lebendverbau mit Wurzelwerk. Damit wird die Tragfähigkeit und Befahrbarkeit des Bodens verbessert und die Ausbildung eines zusammenhängenden Porensystems gefördert.

  • Verdunstung des überschüssigen Wassers; eine Wiese verdunstet an einem einzigen Sommertag bis zu fünf Liter Wasser pro m2.

  • Biologische Erschliessung inaktiver, verdichteter Schollen durch Feinwurzeln: Durch Wurzelbakterien der Luzerne werden pro ha und Jahr bis zu 170 kg reiner Stickstoff aus der Luft fixiert.

  • Förderung der Bodentiere, vor allem der Regenwürmer, welche nebst dem Graben von Grobporen vor allem auch für die Bildung der Ton-Humuskomplexe (Krümel) im Boden wichtig sind.


Damit diese Ziele erreicht werden, muss während der Folgenutzungsphase nicht die Maximierung des Ertrages, sondern die Optimierung der Lebensbedingungen für Pflanzen und Bodentiere absoluten Vorrang haben. Es ist daher wichtig, Fragen der Folgebewirtschaftung und der Ertragsausfallentschädigung im Voraus zu regeln. Weitere Informationen gibt das Merkblatt: „Folgebewirtschaftung rekultivierter Flächen“.

Weitere Wegleitungen und Richtlinien zum Thema

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

afu@bd.so.ch

Standort

Kontakt

Fachstellenleiterin
Gaby von Rohr
Tel. 032 627 28 05

 
Dr. Stephan Margreth
Tel. 032 627 28 03

 
Christine Hauert
Tel. 032 627 24 91

 


Kampagne "Bodenschutz lohnt sich"


Eine Aktion der Bodenschutzfachstellen
der Kantone und des Bundes