Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 22. Juni 2005 ist die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) vom 12. November 1986. Sie berücksichtigt die praktischen Erfahrungen aus dem Vollzug der VVS, die inzwischen erfolgten Gesetzesänderungen sowie die internationalen Abkommen betreffend Abfallexporte.
Detaillierte Informationen zum Vollzug der VeVA sind beim Bundesamt für Umwelt BAFU erhältlich. Für die Meldung und Erfassung der Sonderabfälle ist neu eine zentrale Informatiklösung auf http://www.veva-online.ch/ mit Tools für Abgeber, Empfänger und Behörden geschaffen worden.
Antrag zur Erteilung einer VeVA-Betriebsnummer
VeVA-Betriebsnummern werden neu nicht mehr vom Bund, sondern von den Kantonen erteilt. Betriebe mit Standort im Kanton Solothurn können einen Antrag zur Erteilung einer Betriebsnummer über das Internet stellen.
Antragsformular Erteilung der VeVA-Betriebsnummer



