Fachstelle Abfallwirtschaft
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Ziele
Schutz der Gewässer, des Bodens und der Luft vor schädlichen und lästigen Einwirkungen durch Abfälle; Sicherstellung der Vermeidung, Wiederverwertung und korrekten Behandlung von Abfällen; Bereit- und Sicherstellung von Deponieraum für Bevölkerung und Industrie.
Aufgaben
Erarbeiten von Vollzugsgrundlagen; Beratung und Kontrolle der Abfallproduzenten; Bewilligung und Kontrolle der Abfallbehandlungsanlagen; Abklärung der Entsorgung von Industrie-, Gewerbe- und Sonderabfällen; Veranlassung der Wiederverwertung und Entsorgung der Bauabfälle; Durchführung der Abfall- und Deponieplanung; Führung der Abfallstatistik; Prüfung der Entsorgung von schadstoffbelastetem Aushub- und Bodenmaterial.
Gesetzliche Grundlagen
Bund: Gewässerschutz (GSchG), Umweltschutzgesetz (USG), Technische Verordnung über Abfälle (TVA), Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV), Altlasten-Verordnung (AltlV) etc.
Kanton: Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA), Verordnung über die Lagerung und Beseitigung von ausgedienten Fahrzeugen
Ihr Ansprechpartner / Fachstellenleiter
Urs Dietschi, Telefon 032 627 28 04



