Deponieplanung
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Deponie Härkingen |
Kantonale Deponieplanung
Alle Kantone müssen entsprechend der geschätzten Abfallmenge ihren Bedarf an Deponievolumen für die nächsten 20 Jahre ausweisen. Anhand dieser Deponieplanung bestimmen sie gestützt auf Artikel 17 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) die geeignetsten Deponiestandorte und weisen diese im kantonalen Richtplan aus.
Der Kanton Solothurn hat sein Deponiekonzept und die Deponiestandorte im Kantonalen Richtplan 2000 ausgewiesen. Als Grundlage dazu dienten eine aus dem Jahr 1994 stammende Deponieplanung und einzelne Detailplanungen. Im Jahr 2004 hat der Regierungsrat die Überarbeitung der kantonale Deponieplanung veranlasst. Der kantonale Richtplan soll regionenweise an die neue Deponieplanung angepasst werden. Zusätzlich wird die Deponieplanung nach Deponietypen - Inertstoffdeponien, Reststoffdeponien, Reaktordeponien - gegliedert.
Der Regierungsrat hat am 12. Mai 2009 im Richtplan die Planungsgrundsätze angepasst und die Standorte im oberen Kantonsteil festgesetzt. Der Planungsprozess im unteren Kantonsteil soll bis Ende 2011 mit der Anpassung des kantonalen Richtplans abgeschlossen werden. Im nördlichen Kantonsteil wird der Kanton Solthurn in den nächsten Jahren unter der Federführung des Kantons Basel-Landschaft neue Deponiestandorte planen.



