Deponieplanung
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Deponie Härkingen |
Kantonale Deponieplanung
Alle Kantone müssen entsprechend der geschätzten Abfallmenge ihren Bedarf an Deponievolumen für die nächsten 20 Jahre ausweisen. Anhand dieser Deponieplanung bestimmen sie gestützt auf Artikel 17 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) die geeignetsten Deponiestandorte und weisen diese im kantonalen Richtplan aus.
Der Kanton Solothurn hat sein Deponiekonzept und die Deponiestandorte im Kantonalen Richtplan 2000 ausgewiesen. Als Grundlage dazu dienen eine aus dem Jahr 1994 stammende Deponieplanung und einzelne Detailplanungen. Im Jahr 2004 hat der Regierungsrat die Überarbeitung der kantonale Deponieplanung veranlasst. Der kantonale Richtplan soll regionenweise an die neue Deponieplanung angepasst werden. Zusätzlich wird die Deponieplanung nach Deponietypen - Inertstoffdeponien, Reststoffdeponien, Reaktordeponien - gegliedert.
Deponieplanung oberer Kantonsteil
Ab Frühjahr 2004 ist die Deponieplanung im oberen Kantonsteil überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst worden. Die erste Vernehmlassung hat eine weitere Überarbeitung in Zusammenarbeit mit den regionalen Planungsgruppen und den betroffenen Standortgemeinden ausgelöst.
Der vorliegende Bericht stellt das Ergebnis des Planungsprozesses im oberen Kantonsteil dar:
RRB Deponieplanung (68 K)
Beilage1 Deponieplanung (69 K)
Beilage2 Deponieplanung (208 K)
Beilage3 Deponieplanung (328 K)
Beilage4 Deponieplanung (65 K)
Der Regierungsrat hat am 12. Mai 2009 im Richtplan die Planungsgrundsätze angepasst und die Standorte im oberen Kantonsteil festgesetzt.
Deponieplanung Olten, Gösgen Gäu
Der Kanton Solothurn hat die Deponieplanung im unteren Kantonsteil (Bezirke Olten, Gösgen und Gäu) vom 2. September bis bis zum 7. November 2010 in eine Vernehmlassung bei den Gemeinden und bei den Nachbarkantonen gegeben.
Der nachfolgende Bericht stellt die Resultate dar:



