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Deponien - Ablagerungsbewilligungen


Grundsätzlich müssen Abfälle, die nicht verwertbar sind, behandelt und danach abgelagert werden. Für die Ablagerung von belasteten Materialien und Aushub kennt die Schweiz drei Deponietypen: Inertstoffdeponie, Reststoffdeponie, Reaktordeponie.

 

Die Anforderungen an das abzulagernde Material sind im Anhang 1 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) definiert.

 

Die Ablagerung von belasteten Abfällen aus Industrie und Gewerbe aber auch aus der Sanierung von Altlasten bedarf der Genehmigung durch das zuständige kantonale Amt für Umwelt (AfU).

 

Anträge für Entsorgungsgenehmigungen können via EGI (Entsorgungs-genehmigung via Internet) direkt erfasst werden.

Erfüllen die Abfälle die Annahmebedingungen keiner der drei Deponietypen oder wurde noch nicht abgeklärt, ob der  Abfall möglicherweise verwertet werden kann, lohnt es sich, unter www.abfall.ch nach weiteren Entsorgungsmöglichkeiten zu suchen.

 

Informationen zum EGI (Entsorgungsgenehmigung via Internet) finden Sie im Infoschreiben EGI, im Ablaufschema EGI und im Benutzerhandbuch EGI.

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

afu@bd.so.ch

Standort

Auskunft

Hans-Peter Liechti
Tel. 032 627 28 19

 

Martin Moser
Tel. 032 627 24 60