Deponien - Ablagerungsbewilligungen
Grundsätzlich müssen Abfälle, die nicht verwertbar sind, behandelt und danach abgelagert werden. Für die Ablagerung von belasteten Materialien und Aushub kennt die Schweiz drei Deponietypen: Inertstoffdeponie, Reststoffdeponie, Reaktordeponie.
Die Anforderungen an das abzulagernde Material sind im Anhang 1 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) definiert.
Die Ablagerung von belasteten Abfällen aus Industrie und Gewerbe aber auch aus der Sanierung von Altlasten bedarf der Genehmigung durch das zuständige kantonale Amt für Umwelt (AfU).
Anträge für Entsorgungsgenehmigungen können via EGI (Entsorgungs-genehmigung via Internet) direkt erfasst werden.
Erfüllen die Abfälle die Annahmebedingungen keiner der drei Deponietypen oder wurde noch nicht abgeklärt, ob der Abfall möglicherweise verwertet werden kann, lohnt es sich, unter www.abfall.ch nach weiteren Entsorgungsmöglichkeiten zu suchen.
Informationen zum EGI (Entsorgungsgenehmigung via Internet) finden Sie im Infoschreiben EGI, im Ablaufschema EGI und im Benutzerhandbuch EGI.



