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Altautos und Autobatterien


Altautos

In der Schweiz werden jährlich rund 200'000 Fahrzeuge aus dem Betrieb genommen. Einige davon stehen oft lange herum.

Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug nicht innert nützlicher Frist der fachgerechten Entsorgung übergeben, können unter  Umständen von der Polizei oder  vom Amt für Umwelt zu einer Beseitigung aufgefordert werden. Die kantonale Verordnung über die Lagerung und Beseitigung von ausgedienten Fahrzeugen besagt, dass ausgediente Fahrzeuge auch auf privatem Grund nicht im Freien stehen gelassen werden dürfen. Sie stellen eine Gefahr für die Umwelt dar. Es können wassergefährdende Flüssigkeiten wie Diesel, Benzin, Motorenöl etc. austreten und im Untergrund versickern.

Gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) gelten ausgediente Fahrzeuge als ak-Abfälle (andere kontrollpflichtige Abfälle). Daher dürfen Altautos von den Garagisten nur an einen Empfänger zur Entsorgung übergeben werden, dem eine kantonale Bewilligung erteilt worden ist. Es wird eingehend empfohlen, dies zu beachten, damit rechtliche Schritte vermieden werden können. Ein seriöses Unternehmen ist jederzeit gerne bereit, diese Bewilligung vorzuweisen und entsprechende Informationen zu vermitteln. Auch wenn der Erlös für eine Schrottlaube etwas geringer ausfällt, es lohnt sich bestimmt, einen korrekten Entsorgungsweg zu beachten.

 

Ausgediente Autobatterien

Für eine Tonne Autobatterien lockt ein Erlös von rund 800 Franken. Autobatterien werden deshalb gerne gesammelt, zwischengelagert und verkauft. Solche Lager gelten als Abfallbehandlungsanlagen und sind bewilligungspflichtig. Viele Zwischenlager werden errichtet, ohne die Gemeinde in Kenntnis zu setzen und eine Betriebsbewilligung beim Amt für Umwelt zu beantragen. Autobatterien gelten als Sonderabfälle und enthalten eine beachtliche Menge an Schwefelsäure. Daher sind entsprechende Auflagen aus Sicht des Umweltschutzes und des Brandschutzes zu beachten.

Wie werden Autobatterien richtig entsorgt?
Privatpersonen bringen alte Autobatterien ins Verkaufsgeschäft zurück. Unternehmer (z.B. Besitzer einer Autogarage) dürfen diese Sonderabfälle nur einem Empfänger übergeben, der über eine Betriebsbewilligung gemäss VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) verfügt. Bei der Abgabe ist zwingend ein VeVA-Begleitschein zu verwenden. Ausnahmen bilden Kleinmengen, die auf einer Sammelliste erfasst werden. Gewerbetreibende können strafrechtlich belangt werden, wenn Autobatterien ohne Begleitscheine abgegeben werden oder einem Entsorger übergeben werden, dem keine kantonale Bewilligung erteilt worden ist.

Transport von ausgedienten Batterien

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

afu@bd.so.ch

Standort

Fachstelle Abfallwirtschaft

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