Richtplancontrolling
Im Richtplan 2000 ist festgelegt, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat einmal pro Legislatur Bericht über den Stand der kantonalen Richtplanung erstattet. Das Richtplancontrolling behandelt folgende Fragestellungen:
Wie wird mit dem Richtplan 2000 gearbeitet?
Werden die darin festgesetzten Beschlüsse umgesetzt?
Werden die im Richtplan 2000 resp. im Strukturkonzept '94 gesteckten Ziele erreicht?
Die Erkenntnisse aus der Beantwortung dieser Fragen führen zu den prioritären Handlungsfeldern und den entsprechenden Massnahmen.


