Richtplananpassungen

Zu den Anpassungen gehören die Aufnahme neuer Vorhaben in den Richtplan, die Anpassung von Beschlüssen und Planungsgrundsätzen sowie die Formulierung von Aufträgen an kantonale Fachstellen, Gemeinden und Regionalplanungsorganisationen.

 

Zurzeit liegt folgende Richtplananpasung öffentlich auf:


Abbau Steine und Erden: Kiesabbau im Aaregäu (Kapitel VE-3.2)

 

Öffentliche Auflage: bis am 6. März 2012

 

Einwendungen gegen die Richtplananpassung sind innerhalb der Auflagezeit einzureichen an:

 

Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn
Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn