Richtplananpassungen
Zu den Anpassungen gehören die Aufnahme neuer Vorhaben in den Richtplan, die Anpassung von Beschlüssen und Planungsgrundsätzen sowie die Formulierung von Aufträgen an kantonale Fachstellen, Gemeinden und Regionalplanungsorganisationen.
Weitere Informationen zum Kraftwerk Gösgen
Auflagezeit: bis 6. Juli 2012
Einwendungen gegen die Richtplananpassung haben mindestens einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Sie sind innerhalb der Auflagezeit an folgende Adresse zu senden:
Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn
Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn


