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Richtplananpassungen

Zu den Anpassungen gehören die Aufnahme neuer Vorhaben in den Richtplan, die Anpassung von Beschlüssen und Planungsgrundsätzen sowie die Formulierung von Aufträgen an kantonale Fachstellen, Gemeinden und Regionalplanungsorganisationen.


Richtplananpassung: Wasserkraftwerk Gösgen

Weitere Informationen zum Kraftwerk Gösgen

 

Auflagezeit: bis 6. Juli 2012

 

Einwendungen gegen die Richtplananpassung haben mindestens einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Sie sind innerhalb der Auflagezeit an folgende Adresse zu senden:

 

Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn
Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn

Amt für Raumplanung
Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn

Telefon 032 627 25 61
Telefax 032 627 76 82

arp@bd.so.ch

Standort