Richtplananpassungen
Zu den Anpassungen gehören die Aufnahme neuer Vorhaben in den Richtplan, die Anpassung von Beschlüssen und Planungsgrundsätzen sowie die Formulierung von Aufträgen an kantonale Fachstellen, Gemeinden und Regionalplanungsorganisationen.
Zurzeit liegt folgende Richtplananpassung öffentlich auf (Auflagezeit: 22. Februar bis 23. März 2010):
Abbau Steine und Erden (Abbaukonzept)
(Kapitel VE-3.1 Mineralische Rohstoffe - Allgemeine Aspekte, Kapitel VE-3.2 Kies, Kapitel VE-3.3 Kalkstein, Kapitel VE-3.4 Tonstein)
Einwendungen gegen die Richtplananpassung sind innerhalb der Auflagezeit schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn
Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn
Die Einwendungen haben mindestens einen Antrag mit Begründung zu enthalten.


