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Ortsbildschutz





Der Ortsbildschutz bezweckt, das kulturelle Erbe in den Ortschaften zu erhalten, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Der Kanton und die Gemeinden treffen entsprechende Massnahmen durch die Festlegung von Schutzzonen oder durch den Erlass von Schutzverfügungen.

In Ortskernen und schützenswerten Baugruppen soll der Gestaltung und architektonischen Qualität von Neu-, Um- und Anbauten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Bestand an kulturell und historisch wertvoller Bausubstanz sowie der besondere Charakter und die Identität des Ensembles sollen gewahrt bleiben.

Bauten und Aussenräume wie Strassen, Plätze und Freiflächen sollen sich typologisch und gestalterisch in bestehende Strukturen eingliedern, wobei Veränderungen ablesbar sein dürfen und auch zeitgemässe Lösungen als Weiterentwicklung des Orts integriert werden können. Volumen, Gestaltung und Formgebung sollen die Qualität der Siedlung fördern.

Bei der Erfüllung von Bundesaufgaben ist das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu beachten. Diese sind - gegliedert nach nationaler und regionaler Bedeutung - im Richtplan festgesetzt (SW-7.1). 

Amt für Raumplanung
Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn

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