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Kantonales Mitberichtsverfahren

Die Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung des Kantons Solothurn (VVK) stellt Regeln auf, über die materielle und formelle Koordination verschiedener raum- und umweltrelevanter Bewilligungsverfahren und die Projektleitung auf kantonaler Stufe.

 

Die folgenden Schemas zeigen den Ablauf des Leitverfahrens bei Baubewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone auf. Sie geben Aufschluss über die Abstimmung von kommunalen und kantonalen Verfahren sowie über die Verfahrensleitung innerhalb der kantonalen Verwaltung.

 

Bei Bauten und baulichen Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, ist in jedem Fall ein Gestaltungsplan erforderlich (§ 46 PBG).

 

Schema Bewilligungsverfahren nach § 38bis PBG
(Bewilligung nach Art. 22 bzw. Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG)
Anhang III Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Schema Gestaltungsplanverfahren für UVP-pflichtige Anlagen

Anhang V Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Begleitformular für Bauvorhaben mit kantonaler Bewilligungserfordernis