Neubürgerkurse

Nach § 15bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes müssen im Kanton wohnhafte Ausländer (bei Ehepaaren Mann und Frau), die sich um das Solothurner Kantonsbürgerrecht bewerben, als Voraussetzung für die Aufnahme ins Bürgerrecht einen Neubürgerkurs im Umfang von 25 Lektionen besucht haben. Dieser Kursbesuch ist für Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben obligatorisch und ist mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abzuschliessen. Es ist von Vorteil, wenn man sich frühzeitig bei der Bürgergemeinde oder einem der unten genannten Erwachsenenbildungszentren (EBZ) über den Besuch eines Kurses orientiert. Das Anmeldeformular für den Neubürgerkurs kann bei der Bürgergemeinde bezogen werden. Die Bescheinigung über den besuchten Kurs bzw. die Dispensation muss dem Gesuch um Erteilung des Schweizerbürgerrechts beigelegt werden. 

Dispensation

Falls Einbürgerungsinteressierte bereits staatsbürgerlichen Unterricht im Rahmen einer drei oder vierjährigen Berufsausbildung oder in der Mittelschule besucht haben oder in Berufsausbildung stehen, kann beim Amt für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht, unter Beilage des entsprechenden Schulzeugnisses oder einer Kopie des Lehrvertrages, ein Dispensationsgesuch eingereicht werden.

Dispensationsgesuche sind zu richten an:
Amt für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht, Kapuzinerstrasse 9, Postfach 157, 4502 Solothurn,
Tel. Nr. 032 627 27 38, buergerrecht@vd.so.ch

Termine und Auskünfte zu den Neubürgerkursen

Für Auskünfte zur Anmeldung und Terminen zu den Neubürgerkursen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bürgergemeinde.